- beengen
- be|ẹn|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beengen1. beschränken (im Raum)2. 〈fig.〉 jmds. Bewegungsfreiheit einschränken● die Kleider \beengen mich; sich (durch Gesetze, Verbote) beengt fühlen 〈fig.〉; sie wohnen noch sehr beengt
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be|ẹn|gen <sw. V.; hat:in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, [jmdm.] nicht genügend Bewegungsfreiheit, Raum lassen, bieten:diese Vorschriften beengen mich in meinem Tatendrang;Ü <subst. 1. Part.:> diese kleinbürgerliche Umgebung hat etwas sehr Beengendes.* * *
be|ẹn|gen <sw. V.; hat: in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, [jmdm.] nicht genügend Bewegungsfreiheit, Raum lassen, bieten: die Gesetze, die Bauherren, die Konventionen - sie beengen die Kreativität (Tages Anzeiger 10. 7. 82, 19); beengende Kleidung; sehr beengt wohnen; Wer wirklich frei ist, ... wird sich auch durch äußere Formen nicht beengt fühlen (Schwaiger, Wie kommt 11); Ü <subst. 1. Part.:> diese kleinbürgerliche Umgebung hat etwas sehr Beengendes.
Universal-Lexikon. 2012.